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Es können abweichende Absprachen oder Verträge getroffen werden.
Ist eine oder mehrere der hier genannten Geschäftsbedingungen unwirksam (z.B. durch anderweitige Absprachen oder Vertragsklauseln), so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen immer noch wirksam.
Die Werke der Designerin sind nach deutschem Urheberrecht geschützt.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Designerin nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Imitation oder Kopie ist unzulässig.
Soweit nicht anderes vereinbart, wird für ein erstelltes Werke (Layout, Illustration, u.s.w.) das einfache Nutzungsrecht übertragen. Weitere Nutzungsrechte (z.B. Nutzung im Internet, oder Abbildung auf weiteren Medien) müssen vom Auftraggeber angefragt werden. Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte nach Vergütung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
Auch wenn dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleibt die Designerin auf jeden Fall berechtigt, alle Entwürfe, finalen Daten und Vervielfältigungen in Sachen Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. im Online-Portfolio, auf Visitenkarten u.s.w.)
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an weitere Parteien muss schriftlich zwischen der Designerin und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Die Grafiken und Layoutdaten werden in Form von PDF, oder im Falle von Pixelgrafiken als .PSD/.TIFF/.PNG/.JPG an den Auftraggeber übergeben.
Die Herausgabe von „offenen Daten“ z.B. Indesign-Dateien, Illustrator-Dateien, 3D-Produktionsdateien, Ebenendateien, RAW-Daten, u.s.w. muss gesondert vereinbart und vergütet werden.
Bei Verstoß gegen Änderungs- oder Nutzungsrechte hat der Auftraggeber der Designerin eine Strafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
* Dies Änderungs- und Nutzungsrechte gelten grundsätzlich für alle Arbeiten. Freie Arbeiten, die auf der Website nadinewohlfahrt.de zu anderen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, sind einzeln mit einer CreativeCommons-Lizenz versehen. Die Regeln der Creative Commons können hier nachgelesen werden.
Für die Designerin besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sollten durch eine Verzögerung der Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Mehrkosten entstehen, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist, und dass durch seine Vorgaben, insbesondere die durch von ihm zur Verfügung gestellte Daten, (Grafiken, Fotos, Texte u.s.w.), keine Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
Sollten sich von Seiten Dritter Ansprüche ergeben, so stellt der Auftraggeber die Designerin von den Ansprüchen einschließlich der Kosten von Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung frei.
Die Designerin, verwendet die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Grafiken, Fotos, Texte u.s.w. nur für den vom Auftraggeber gestellten Auftrag oder etwaige Folgeaufträge des selben Auftraggebers.
Die Vergütungen sind Nettobeträge. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Verzögert sich der Auftrag, oder ist absehbar, dass der Auftrag über eine längere Zeitspanne hinweg läuft, können zwischenzeitlich einzelne Rechnungen gestellt werden.
Die Designerin haftet nicht für Schäden (z.B. an Datenträgern, Dateien und Daten) wenn diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt wurden.
Die Haftung der Designerin ist bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen, ausgeschlossen.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit aller Texte und Bilder.
Beanstandungen sind innerhalb von drei Wochen nach Auslieferung per Email bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als frei von Mängeln abgenommen.
Die Designerin haftet nicht für die Wettbewerbs- und Markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Stand: 05/2016